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Medizin

Cannabinoid Forschung

Sichere Handhabung, unglaubliche Eigenschaften

In den USA etabliert sich die Erforschung der Cannabinoide

„Vor 1990 wußten wir nicht genau, wie Cannabinoide funktionieren“, gibt Norbert E. Kaminski, Professor für Pharmakologie an der Michigan State Universität zu. „Die meisten Forscher dachten, daß die Bestandteile des Cannabis unspezifisch wirken, indem sie aufgrund ihrer Löslichkeit in Fett die Zellmembranen durchdringen.“ Erst in den späten 80er Jahren gelang es, die für die Cannabinoide zuständigen Rezeptoren im Detail zu studieren. Neuen Aufschwung erhält die Erforschung der Hauptbestandteile des Cannabis nun durch Entscheidungen auf der politischen Bühne: Durch die Volksentscheide in Kalifornien, Arizona und anderen Bundesstaaten der USA, Marihuana als Medizin zuzulassen, sieht sich der Staat gezwungen, die Eigenschaften der einst verpönten Pflanze genauer unter die Lupe zu nehmen. Höchste Ebenen sind eingeschaltet: Das „Office of National Drug Control Policy“ hat die „National Academy of Science“ beauftragt in einer 18 Monate währenden Studie die wissenschaftliche Basis und den therapeutischen Nutzen des medizinalen Hanfs zu erforschen (www2.nas.edu/medical-mj/). Die Studie wird nicht vor Anfang 1999 veröffentlicht, fest steht aber schon jetzt, daß Cannabis damit in den erlauchten Kreis der soliden Wissenschaft eindringt.

Den großen Sprung machte das Wissen um den Rauschhanf mit der Entdeckung der Cannabinoid-Rezeptoren. Dies sind kleine Empfangsstationen in Hirn und Körper, an die zum Beispiel THC, der aktivsten Wirkstoff im Cannabis, andocken kann. Alle Substanzen, die an diese, CB-1 Rezeptor genannte Stationen andocken können, werden Cannabinoide genannt. Der 1988 entdeckte CB-1 Rezeptor kommt hauptsächlich im Hirn vor, der CB-2 Rezeptor wurde 1990 entdeckt und treibt sein Wesen im gesamten menschlichen Körper. Steven R. Childers, Professor für Physiologie und Pharmakologie an der Wake Forest Universität in Winston-Salem, ist begeistert: „Das schöne an den Entdeckungen ist, daß sie Chemiker auf der ganzen Welt dazu bringen, Derivate aller Art zu entwickeln.“ Die synthetisch hergestellten Cannabinoide wirken potenter und effektiver. Drei dieser Derivate gelten mittlerweile als Standard im Forschungsbetrieb. Sie hören auf die kryptischen Namen WIN 55212-2 sowie CP 55-940, die als Agonisten fungieren, und SR 141716A, der als Antagonist eingesetzt wird (siehe HANFBLATT April 98).

Steven R. Childers
Steven R. Childers

Goldgräberstimmung kam 1992 auf, als ein Team um Raphael Mechoulam an der Universität von Jerusalem entdeckte, daß in jedem menschlichen Körper ein körpereigenes Cannabinoid existiert. Das Team gab dem Neurotransmitter den Namen „Anandamide“, nach dem Sanskrit-Wort für „Glückseligkeit“. Und Jüngst entdeckte man ein anderes körpereigenes Cannabinoid (2-AG). „Sehr potent sind diese chemischen Verbindungen nicht“, stellt Childers fest, „in dieser Hinsicht haben sie Ähnlichkeit mit dem THC. Und sie sind extrem instabil.“

Noch eine große Überraschung wartete auf die Wissenschaftler: Entgegen den Erwartungen ist der CB-1 Rezeptor enorm häufig im Gehirn vertreten. Childers: „Niemand hat erwartet, daß der Rezeptor für Marihuana in so hoher Menge im Hirn existiert.“ Diese Entdeckung paßt für Childers trotzdem ins Bild der bisherigen Forschungsergebnisse. „Wir wissen durch eine Anzahl von Tierversuchen, daß Cannabinoide Auswirkungen auf das Kurzzeitgedächnis haben. Und das macht auch Sinn, denn im Hippocampus, einem Teil des Großhirns, kommen viele CB-1 Rezeptoren vor. Und der Hippocampus ist ein wichtiger Teil des Kurzzeitgedächnisses“, führt der Wissenschaftler aus.

Paul L. Kaufman
Paul L. Kaufman

Der Schritt von den Enthüllungen der Cannabinoid-Rezeptor Forschung zu konkreten medizinischen Anwendungen ist nicht immer einfach. Beim Glaukom, einer gefährlichen Erhöhung des Augeninndendrucks, hilft Marihuana nachgewiesenermaßen. Daß sich Gras nicht als Medikament durchgesetzt hat, hat seinen Grund nicht nur in der Illegalität der Droge und dem mangelnden Interessen der Pharmakonzerne.

Für Paul L. Kaufmann, dem Direktor des Glaukom-Zentrums an der Universität von Wisconsin in Madison, liegt dies eher an der Wirkungsdauer von Cannabis. Marihuana reduziert den Augeninnendruck nur für drei oder vier Stunden, muß aus diesem Grunde öfter am Tag angewendet werden. Was vom Konsumenten eventuell als angenehm empfunden wird, ist der Forscher Graus. Sie wollen ein Medikament, welches ohne psychoaktive Nebenwirkungen lange wirkt. Ein anderes Problem sieht Kaufmann darin, daß noch weitestgehend unbekannt ist, warum genau Cannabis den Augeninnendruck senkt. Kaufmann gibt zu bedenken: „Die Leute sagen, daß man Marihuana einfach legalisieren sollte. Dies ist nicht unsere Art ein Medikament zu entwickeln. Wir wollen die Mechanismen verstehen, die hinter den Vorgängen stecken, und dazu die Moleküle so verändern, daß man mehr von den positiven und weniger von den negativen Effekten hat. Dann folgen klinische Testreihen und am Ende hat man ein therapeutisches Produkt. So sollte auch beim Marihuana vorgegangen werden.“ Gleichwohl ist auch Kaufman von den neuen Erkenntnissen begeistert: „Wir können durch die Rezeptor-Forschung die hydrodynamischen Eigenschaften des Auges besser verstehen lernen.“

Sandra Welch
Sandra Welch

Ein weiterer Anwendungsbereich von Cannabinoiden sind deren schmerzstillenden Eigenschaften. Howard Fields, Professor für Neurology an der Universität von Californien in San Francisco, ist sicher: „Die momentane Explosion an Wissen über Cannabinoide, und hier vor allem das künstliche Herstellen von Agonisten und Antagonisten, wird uns befähigen, neue Schmerzmittel zu entwickeln.“ Seine Kollegin vom Medical College in Richmond, Virginia, stimmt zu: „Unser Ziel ist es, die Dosis der Cannabinoide soweit zu senken, daß kaum noch Nebeneffekte auftreten“, sagt Sandra Welch, Professorin für Pharmakologie. Wird Marihuana geraucht, nimmt der Konsument über 60 unterschiedliche Cannabinoide auf. Es ist zum Teil noch unklar, welche von diesen wie wirken, zudem muß noch erforscht werden, wie das Zusammenspiel der Cannabinoide funktioniert.

In den USA drängen mittlerweile immer mehr Forscher in das Gebiet der Cannabinoid-Forschung. Die Euphorie ist ungebremst: Angeheizt durch die gesellschaftlichen Umbrüche, die in Marihuana nicht mehr nur eine suchtbringende Droge sehen und den Fortschritten in der Rezeptor-Theorie erlebt das Wissen rund um die Cannabis-Pflanze einen enormen Aufschwung. Zunehmend werfen auch die großen Pharma-Konzerne ein Auge auf die Umtriebe, sie hoffen auf Medikamente, die die Kassen klingeln lassen. Auch namhafte Experten und Institute scheuen sich nicht mehr, Cannabis-Blüten ins Reagenzglas und unters Mikroskop zu packen. Mit der International Cannabinoid Research Society (ICRS) hat sich eine Organisation gegründet, die sich auf Cannabinoide konzentriert. Vor zwanzig Jahren galten Cannabinoide in erster Linie als Bestandteile einer Pflanze, mit der Mißbrauch (Rausch) betrieben wird. Heute steht dagegen die Erforschung eines der Hauptbestandteile des Neurotransmittersystems im Gehirn im Vordergrund.

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Cannabis Psychoaktive Substanzen

Interview mit Frank Zander, Mr. Cannabusiness

Integration in das System der Wirtschaft?

Interview mit „Mr. Cannabusiness“

Mit der Cannabusiness etablierte er die größte Hanfmesse der Republik. Im E-Mail Interview mit dem HanfBlatt beschreibt Frank Zander den Stand und die Aussichten der deutschen Hanfwirtschaft und gibt Tips für junge Unternehmer.

HanfBlatt:

7500 Besucher auf der CannaBusiness 1996, 8.000 Besucher auf der CannaBusiness 1997. Es scheint fast so, als hätte sich in Deutschland eine „schwarze“ Messe etabliert.

Zander:

Nicht nur die Besucherzahlen belegen, daß sich die CannaBusiness als Messe und Marketinginstrument tatsächlich etabliert hat. In diesem Jahr stieg die eh schon hohe internationale Beteiligung ausländischer Aussteller um fast 6% auf einen Gesamtanteil von nunmehr 46,4%. Aber was meinen Sie mit „schwarzer“ Messe?

Ein Wortspiel. Aber um es ernst zu nehmen: Es handelt sich ja um eine Veranstaltung, in der es um den Verkauf von Produktlinien rund um die Cannabis-Pflanze geht. Zubehör zum Genuß einer illegalen Droge macht ein Viertel (23,3%) der Messe aus, Instrumentarium zum Züchten des verbotenen Gewächses ein weiteres Viertel (28,8%). Ist Ihnen nicht manchmal mulmig zumute?

Stoßen Sie mit dieser Frage nicht in das gegnerische Horn der Dämonisierung? Grundsätzlich sollten wir erst einmal davon ausgehen, daß Cannabiskonsumenten, eine immer größer werdende Zahl von Nichtrauchen den Sympathisanten und medizinischen Anwendern den Genuß von Haschisch und Marihuana als legal ansehen. Illegal ist und wird er per Gesetzeskraft „gemacht“ und durch Rest-Volkes Stimme als das angesehen. „Dieses“ Zubehör (Paraphernalia) zum Genuß wird auch auf anderen Messen gehandelt, nur nie im Hanfkontext behandelt. Viele dieser Artikel sind im konventionellen Handel erhältlich. Das „Instrumentarium“ zum Züchten… (Growing) kann natürlich zum erfolgreichen, aber illegalem Anbau von Drogen benutzt werden. Aber genauso gut können „legale“ Pflanzen mit diesem Instrumentarium erfolgreich gezüchtet werden. Nur lassen sich diese Produkte mit dem Spannungsgeladenen Image vom Cannabis besser verkaufen. Richtig, hier habe ich mit dem Auge gezwinkert – ich wollte lediglich verdeutlichen, das heutzutage alle diese Produkte, verstreut , aber in allen Lebensbereichen legal erhältlich sind. Warum sollte mir da also mulmig werden? Mit CannaBusiness nennen wir nur das Kind beim Namen.

Womit sie den Dämon erfolgreich verscheucht haben.

Davon kann ja wohl nicht die Rede sein.

Das zum Verbrennen von heilenden Kräutern genutzte Rauchzubehör geht ja wohl noch immer recht erfolgreich über die Ladentische.

… noch immer recht erfolgreich…? Immer erfolgreicher. Das liegt wohl auch darin begründet, das unter anderem auch durch die CannaBusiness die Rauchkulturen der Welt zusammenführt und dem europäischen Markt hautnah präsentiert werden.

Wie, denken Sie, sieht das Marktpotential von „rauschfreien“ Hanfprodukten aus?

Auf lange Sicht werden sich eine Reihe von Hanf-Produkten-Linien am Markt durchsehen, dessen sind wir sicher (siehe auch HPL, Nova-Institut). Kurzfristig muß aber zunächst der industrielle Einsatz von Hanfrohstoffen wie beispielsweise als Dämmstoff oder in der Autoindustrie gesichert werden. Die Aufschlußanlagen Zehdenick und BaFa sind da erst der Anfang. Vergessen wir nicht, welche Hürden Hanf-Rohstoffe zu nehmen haben: Starke Preis- und Ressourcenkonkurrenz anderer Rohstoffe, Forschungs- und Entwicklungsdefizite hinsichtlich technischer Parameter, Lobbies, deren Witschaftsgruppen die sie vertreten, die neue, starke Konkurrenz durch den Hanf erkannt haben, um nur einige zu nennen. Nicht zu vergessen, das Image, welches gelegentlich von einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema zurückschrecken läßt. Aber gerade dieses junge, frische, herausfordernde Image des Hanfs war überaus erfolgreich bei der ersten Plazierung von Hanfprodukten im Konsumerbereich seit 1994. Die Produktlinien Textil, Kosmetik und immer stärker Food & Beverage (Nahrungsmittel) haben in den wenigen Jahren Marktanteile, wenn auch im Promillebereich, erobern können. Von einer Marktdurchdringung kann aber noch lange keine Rede sein. Dazu wäre es erforderlich, diese Hanfprodukte in die Vertriebsschienen großer, konventioneller Handelshäuser zu plazieren. Wie schwierig so ein Unterfangen ist, weiß jeder der es schon einmal versucht hat. Auch wären nur wenige der heutigen Hanf-Firmen in der Lage, die Lieferkonditionen in ihrem Umfang zu erfüllen. Versuche dahingehend aber gab es schon einige im Textilbereich. Sang und klanglos gingen die ersten Versuche von Otto und Quelle unter. Bei dem Quelle-Angebot seinerzeit dürfte der Mißerfolg auch in der Fehleinschätzung seitens Frau Steilmann hinsichtlich der weiblichen Zielgruppe begründet liegen. Das bei den „Großen“ dennoch an das ökologische Käuferpotential gegla ubt wird, zeigen neuere Kataloge, die eine breite Palette pro-ökologischer Textilien aus nachwachsenden Rohstoffen anbieten, wo dann auch der Hanf wieder dabei ist. Und hier liegt die Chance. Auch wenn der Hanf singulär über ein starkes Image-, sprich Marketingpotential verfügt, so sollte er immer im Kontext „nachwachsende Rohstoffe“ gesehen werden und das auch von den Mitbewerbern. Es ist nicht einfach für eine natürlich Ressource wie dem Hanf, der fast 50 Jahre dem Landwirtschafts-, Industrie- und Handelskreislauf entzogen war, erneut Fuß zu fassen und relevante Marktanteile zu erobern. Wir halten es da aber mit Bröcker’s „Schlachtruf“: Es gibt viel zu tun. Pflanzen wir es an! Nach 50 Jahren Abstinenz aus dem Wirtschaftskreislauf sieht sich der Hanf einer ständig gewachsenen, starker Interessensvertretung seiner Rohstoffkonkurrenz gegenüber. Unter technischen und ökologischen Aspekten besitzt der Hanf eine starke Ausgangsposition, um als

natürliche Ressource seinen Platz im Kreislauf der Wirtschaft zurück erobern zu können. Stünde dem Hanf oben beschriebenes Instrumentarium zur Verfügung, würde alles ein klein wenig schneller und effizienter gehen – nur sollte man nicht zu schnell ungeduldig werden.

Das klingt nach den Rahmenbedingungen des Kapitalismus, oh, Verzeihung, der Marktwirtschaft. Sehen Sie einen signifikanten Unterschied zwischen der Hanfszene und anderen Zweigen der Wirtschaft? Wird sich hier mit der Nettigkeit der Haschbrüder behandelt?

Klar sind das die Rahmenbedingungen der Marktwirtschaft oder sehen Sie eine Möglichkeit mit Hanf und seinen Produkten eine marktwirtschaftliche Weltrevolution zu starten?

„Hemp heals the world“, sagt der Mann mit dem Bart.

Hat er auch gesagt wie?

Rauchen, Rauchen, Rauchen.

Es gibt im gesamten Verlauf der Wertschöpfungskette von Zucht/Anbau bis zum Marketing und Vertrieb keine signifikanten Unterschiede in Hinsicht von Geschäftsabläufen und -regeln . Ich hoffte, dieses mit meinen voran gegangenen Erläuterungen schon deutlich hervorgehoben zu haben. Ich finde es aber gefährlich, wenn Sie durch Ihre Fragestellung implizieren, das die Hanfwirtschaftsszene durchweg von „Haschbrüder“ besetzt sei. So etwas nehmen andere Medienvertreter gerne auf. Meinen persönlichen Erfahrungen nach herrscht schon ein gemeinsamer Konsens, wenn es sich um den Hanf dreht, auch ist das Arbeiten generell mit der Hanfszene von einer angenehmen Atmosphäre geprägt. Geht es dann aber um das eigene Geschäft, kristallisiert sich die eigene Interessenwahrung schon deutlich hervor. Dagegen gibt es nichts einzuwenden.

Gut, daß Sie die Normalität der Hanfszene noch einmal so deutlich herausgearbeitet haben. Im übrigen stehen Haschbruder und -Schwester ja nicht nur für den von Ihnen nicht ausdrücklich genannten unmotivierten Hänger, sondern in meinen Augen auch für den kleinen Unterschied im Umgang miteinander, für ein anderes Verständnis der Zusammenhänge von Natur und Mensch und deswegen eben eventuell auch für ein in Ansätzen verändertes Geschäftsgebahren.

Verwechseln Sie bitte nicht Geschäftsgebahren und Geschäftsregeln.

Als Kenner der Szene: Würden Sie -aus ökonomischer Sicht- heute noch jemanden empfehlen einen Head- oder Hanf-Shop zu eröffnen? Wo liegen die größten Risiken für den ja meist jungen Unternehmer?

Erste Frage: Ja. Die Eröffnung eines Einzelhandelgeschäftes birgt – egal in welcher Branche – immer eine Reihe von Risiken, von denen sich aber schon in der Planung eine Vielzahl minimieren lassen. Grundsätzlich sollte kein Hanfbewegter annehmen, daß weder seine Afición zur Nutz- und Genußpflanze, noch die wachsende wirtschaftliche Bedeutung alleine der Garant für ein erfolgreiches Geschäft sind. Der steigende Bekanntheitsgrad der verschiedenen Produktlinien ist in der Berechnung des zu erwirtschaftenden Bruttoumsatzs ebenfalls vorsichtig zu bewerten. Eine kühle und sachliche Bewertung des Einzugsgebietes – Konkurrenz, Käuferpotential, -schichten, etc. – hat eine tragende Funktionen in der Planung. Die Vergangenheit auch hat gezeigt, daß häufig die Fehleinschätzung der persönlichen Möglichkeiten in Verbindung mit einem ungenügenden Finanzkonzept zu Geschäftsschließungen geführt haben. Gerne erinnere ich mich eines zutreffenden Kommentars von Matthias Bröckers während der Aufbaujahre des HanfHauses: „Wenn Du heute ’ne normale Pommesbude aufmachen willst, brauchst Du mindestens 50.000,- Mark. Hier rufen Leute an, die mit 10. – 15.000,- Mark ein HanfHaus aufmachen wollen. Wie soll das dann funktionieren?“ Es gibt aber noch eine ganze Reihe weiterer, statt Risiken möchte ich sie Voraussetzungen nennen, die erfüllt sein wollen, um als EinzelhändlerIn reüssieren zu können.

In welchen Bereichen wurde bislang der größte Umsatz erzielt? Grow-Zubehör, Konsumhilfen, Hanfmode? Gibt es Erkenntnisse darüber, wer welche Produkte kauft? Und wohin geht ihrer Ansicht nach die Entwicklung?

Es ist äußerst schwierig an verläßliche Umsatzzahlen zu kommen. 1996 versuchten wir über einen neutralen Fragebogen das Cannabusiness in erste Zahlen zu fassen. Leider erhielten wir nur wenige Antworten bei den Jahresbruttoumsaetzen. Auch das Käuferprofil und -verhalten ist unerforscht. Wenn ich wüßte wo die Entwicklung hingeht, würde ich Ihnen dieses E-Mail-Interview sicherlich von der Terrasse eines Südseedomiziles geben. Der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Cannabusiness‘ wäre es durchaus zuträglich, wenn sich ein Dachverband konstituieren könnte, der neben der Bearbeitung oben genannten Fragen, auch die Vertretung zumindest des kleinsten gemeinsamen Nenners der Hanf-, Grow- und Parphernaliaabteilungen übernommen sollte. Die Schwierigkeit, einen solchen, schon von einigen Seiten geforderten, Verband zu konstituieren, liegt nicht, wie Sie ja schon häufiger vermuteten, in einer „Haengermentalitaet“ der Haschbrüder und -schwestern begründet. Nüchtern betrachtet müßten sich Hanftextiler eher in den zuständigen Textilverbänden und Samenhändler eher beim Bundesverband Deutscher Samenhändler und Pflanzenzüchtern organisieren. Letzterer zählt auch zu seinen Aufgaben, die Mitglieder über rechtliche Änderungen ständig auf dem Laufenden zu halten.

Das Hanfnet versucht ja, über das Internet eine Organisierung der Hanf-Szene voranzutreiben. Welches Potential sehen sie im Netz?

Das Internet wird noch einige Jahre die Funktion als reine Informationsquelle innehalten. Sowie aber das E-Cash sicher und stabil etabliert worden ist, die Verbreitung von Internet-Zugängen relevante Formen angenommen hat, werden eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen auch dort getätigt werden. Wir werden mit www.cannabusiness.com darauf vorbereitet sein.

Wenn Sie zum Abschluß den Gedanken mal freien Lauf lassen: Was wünschen Sie sich für die Hanfszene im Jahre 1998?

Wenn ich meinen Gedanken mal freien Lauf lassen würde, müßte Ihr Verlag wahrscheinlich einen Sonderband herausbringen. Somit mache ich es kurz: Achtung, an alle! Ich wünsche gesunden Start ins neue Jahr, persönliches Glück und erfolgreiche Geschäfte. Macht weiter so!

Vielen Dank für das Interview.

 

Info

Frank Zander, Jahrgang 1956, geboren in Kiel, Industriekaufmann, begann im Alter von 25 Jahren eine rund 10-jährige Wanderschaft mit Lebensabschnitten auf den Bahamas, der Dominikanischen Republik und den USA sowie jeweils längere Aufenthalte auf Ibiza. Seit 1989 festes Domizil im Ruhrgebiet. Aufbau eines Jazzclubs und Magazin, erste Zusammenarbeit mit heutigen Geschäftspartner Emil Riechmann. 1993 Gründung der Tri Tec GmbH, die die jährliche Hanfmesse Cannabusiness ausrichtet. Bei wenig Freizeit bleiben seine Hobbies: Jazz, Essen & Trinken, Reisen.

 

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Cannabis Drogenpolitik

Die Hand an der Knüppelschaltung

Hanfblatt, Juli 1999

Cannabiskonsumenten fahren gefährlich

Der laborärztliche Befund ist positiv. Während die werdende Mutter sich über solche Nachricht meist freut, ist dies für den Konsumenten von Cannabisprodukten oft der Beginn einer Odyssee durch die staatlichen Institutionen. Denn wer nicht nur Tabakrauch inhaliert und den Hütern der Ordnung in die Hände fällt, kann damit rechnen, in nächster Zeit freundliche Einladungen zum fröhlichen Zielpinkeln in Reagenzgläser zu erhalten. Aber der Reihe nach:

Wie fährt der Kiffer?

Es mangelt mittlerweile nicht an wissenschaftlichen Antwortversuchen auf die Frage, ob und wie sich das Fahrverhalten unter Cannabiseinfluß ändert. So legte Bernd Möller 1976 in seiner Dissertation über „Veränderungen der Fahrtauglichkeit unter Haschisch“ fest, daß „Kraftfahrer unter Haschischeinfluß grundsätzlich als fahruntauglich anzusehen sind.“ Dies sieht der US-Wissenschaftler A. Smiley anders. Nach Auswertung seiner Studien stellt er in Frage, ob Cannabis überhaupt verkehrsmedizinisch relevante Leistungseinbußen impliziere. Bei diesen konträren Ergebnissen stellt sich die Frage, wo die Wahrheit sich versteckt. Es gilt auch hier: Untersuchungsdesign, Auftraggeber und persönlicher Hintergrund der Forscher bestimmen maßgeblich das Resultat der Analyse – und natürlich die verabreichte Dosis. Dies gilt für die vielzitierte Studie von H.W.J. Robbe aus Maastricht ebenso. Ihr zufolge chauffieren leicht bekiffte Fahrer relativ sicher – jedenfalls im Vergleich zu angetrunkenen. Zudem erkennt der THC-Freund seine Ekstase und nimmt den Rausch länger wahr, als durch objektivierbaren Einbußen der Leistungsfähigkeit nachvollziehbar wäre.

Fest steht: Akuter Haschischeinfluß beeinträchtigt die Reaktionszeit; aber nicht in dem Maße wie Alkohol. Zugleich zeigen die Probanden aller bisherigen Untersuchungen eine reduzierte Risikobereitschaft. Innerhalb der ersten Stunde nach Genuß traten die Verschlechterungen der Leistung um so deutlicher hervor, je schwieriger die Aufgaben waren und je mehr Leistungen gleichzeitig erbracht werden mußten. Spätestens jenseits der zweiten Stunde nach Rauchbeginn wurden in allen Studien nur noch wenige Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit eruiert.

So weit, so gut. Doch

wie reagiert die Obrigkeit?

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab vor ein paar Jahren einem Autofahrer recht, welcher sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah, weil er sich nach dem kompletten Inhalieren eines Joints einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU, kurz: Idiotentest) unterziehen mußte. Der Vorsitzende der Zweiten Kammer des Lübecker Landgerichts, Wolfgang Neskovic (später bekannt aus Funk und Fernsehen), vermutete daraufhin in der TAZ, daß die „allgemeine Hatz von Gerichten und Straßenverkehrsbehörden auf Haschischkonsumenten erheblich erschwert wird.“ Fehlurteil, Herr Richter! Auch nach dem Spruch des obersten Gerichts kam und kommt es in der Bundesrepublik zu massiven behördlichen Angriffen auf die Lizenz zum Karren.

Wer einen mobilen Untersatz steuert und dabei von der Polizei mit Cannabis in den Taschen überrascht wird, dem droht folgendes Szenario: Ob Urin-, Haar-, oder Blutprobe; die Meister der Wacht prüfen auf körperfremde Substanzen. Allen Berichten über „HaschoMaten“ oder sonstige „sichere Indikatoren“ zum trotz, gibt es allerdings bisher keinen Apparat, der Drogenkonsum sicher und exakt feststellen kann. Zwar kann Mithilfe moderner Meßtechniken angezeigt werden, daß der Mensch irgendwann in den vergangenen 30 Tagen Cannabis konsumiert hat – es kann aber nicht festgestellt werden, wann (Stunden, Tagen oder Wochen?) und in welchem Umfang. Und: Auch die kulinarische Verarbeitung von Hanfprodukten, wie etwa durch geröstete Hanfsamen oder durch den Einsatz von Hanföl, führt bei einem kommenden Test zum Nachweis von THC-Metaboliten. Unter Umständen wird also sogar der Zugriff auf nachweislich gesunde Nahrungsmittel bestraft. Nur am Rande sei hier erwähnt, daß selbst Labore, die nach ähnlichen Arbeitsweisen vorgehen, häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Eine merkwürdige Praxis spielt sich ein: Trotz der Tatsache, daß keine Testmethode existiert, die den Zeitpunkt des Konsums auch nur annähernd exakt bestimmt, führt der positive Laborbefund in den meisten Fällen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Chancen hierzu steigen noch, wenn der überführte Bösewicht offen eingesteht, ein Liebhaber der verbotenen Pflanze zu sein. In der Praxis ist das Vorgehen gegen die Konsumenten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während in Bayern mit freistaatlicher Härte jeder sanktioniert wird, der jemals Marihuana oder Haschisch gekostet hat, kommen aus den Großstädten Hamburg und Berlin -Metropolen mit Problemstoffen härterer Natur- nur wenige Meldungen über restriktive Verfolgungen.

Bei der „Grünen Hilfe“ gehen in den Länderbüros zwischen zehn und 30 Anrufen täglich ein. Der Verein bemüht sich seit Jahren um Betroffene, deren Führerschein aufgrund von Haschischkonsum eingezogen wurde. Christiane Eisele bemerkt: „Es herrscht ein enormes Informationsdefizit bei den Kiffern.“ Einmal in eine Kontrolle geraten, im schlimmsten Falle eingeschüchtert durch die Uniformierten, schimmert bei vielen nur wenig Ahnung über ihre Rechte und Pflichten. Dabei tut Aufklärung dringend not, denn inzwischen lädt das Amt fast jeden, der auch nur einmal als Haschraucher aufgefallen ist, zur MPU. Wer hier nicht auf die Knie fällt und glaubhaft versichert, das Hanf ein Machwerk des Bösen ist, darf sich in den nächsten Jahren auf die Qualität seiner Schuhsohlen verlassen. Nicht genug damit: „Uns sind auch Fälle bekannt, wo das Arbeitsamt Drogenkontrollen durchführt und schon zugesagte Umschulungen storniert, das Arbeitslosengeld sperrt und den Menschen als dem Arbeitsmarkt nicht zumutbar deklariert“, berichtet Eisele.

So weit, so schlecht, doch

was ist zu tun?

Ein böser Verdacht verdichtet sich. Nicht nur, daß die Bonner Regierung bisher die Entscheidung des Verfassungsgerichts stillschweigend ignoriert; konservative Kräfte suchen allem Anschein nach einen Ausweg aus der Liberalisierungsfalle. Durch die Hintertür kann so der Haschischkonsum doch noch sanktioniert werden. Erste Schritte leitete die Verwaltung jüngst ein: Seit dem 1. Juli dieses Jahres eichen die amtlichen Prüfungsfragen den Fahrschüler auf Prohibitionskurs. Als Kraftfahrer sind danach alle Personen ungeeignet, die „regelmäßig Drogen, (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind.“ Andere, ähnliche Fragen und unstatthafte Behauptungen lassen den Fragebogen zu einem Instrument der Desinformation geraten, der jedweden wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht. Eine weitere flankierende Maßnahme, um Menschen den Genuß der Cannabis Pflanze zu versauern, ist die Hoffnung, daß wiederholte Urinkontrollen bei den sogenannten Drogendeliquenten ein Therapiemodell mit Zukunft sei.

Die „Grüne Hilfe“ fordert einen anderen Weg. „Haschisch muß aus dem Betäubungsmittelgesetz verschwinden“, sagt Eisele knapp. Ein Führerscheinentzug nur aufgrund des Nachweises von THC im Körper verstößt nach ihrer Ansicht ferner gegen das Gleichheitspostulat des Grundgesetzes (Art.3 GG), denn Alkoholtrinkern würde auch nicht generell der Führerschein entzogen. Daß die Behörde die Fahreignung von Kiffern strenger prüft als bei Konsumenten legaler Drogen, stellt nach Ansicht von Harald Hans Körner, Herausgeber des Standardkommentars über das Betäubungsmittelgesetz, jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, „da im Sicherheitsrecht Gefahren ohne Rücksicht darauf begegnet werden muß, ob andere Gefahren mit gleichem Nachdruck begegnet werden kann.“ Knackpunkt der staatlichen Argumentation ist weiterhin die Chance auf den „Flash-Back“. Dieses umstrittene Phänomen soll den Raucher Tage nach Haschlabsal urplötzlich wieder in den Rauschzustand katapultieren. Da kann man wohl nur sagen: Schön wär´s. Eisele nimmt an: „Solange das Verfassungsgericht nicht feststellt, daß es den Echorausch nicht gibt, wird das Alles so weiterlaufen.“ Das Verkehrsministerium überholt die Wissenschaft rechts und brachte jüngst einen Entwurf ein, welcher der herrschenden Praxis rechsstaatliche Legalität verschafft. Danach soll der- oder diejenige, deren Blut mit THC belastet ist, mit einem bis zu drei Monaten währenden Fahrverbot und einem Bußgeld zur Besserung gebracht werden. Im Blut läßt sich die berauschende Substanz indes maximal zwei Tage lang nachweisen. Danach fällt der THC-Metabolitenwert im Blutplasma auf unter 1.0 ng/ml und nach geltender Rechtsprechung ist dann von keiner Wirkung mehr auszugehen.

Wie groß muß nun die Angst sein, mit THC im Leib erwischt zu werden? Dies hängt maßgeblich von der konsumierten Menge, dem Körpergewicht und den Konsumgewohnheiten ab. Wer Abends einen Joint raucht, der kann am nächsten Morgen immmer noch über 1,0 ng/ml im Blut haben. Wer sich dann aus Sicht der Polizei auch noch ungeschickt benimmt, der kann den Lappen durchaus verlieren. Besser ist es mindestens 24 Stunden zwischen Konsum und Fahrtantritt verstreichen zu lassen. Dauerkonsumenten sollten sich sogar noch mehr Zeit nehmen.

 

Nachtrag 2007: Mittlerweile existieren durchaus genaue Methoden zur Messung der THC-Werte im Blut. Einen Einblick in den akutellen Sachstand von Messbarkeit, juristischen Folgen und MPU gibt:

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Cannabis Drogenpolitik

Drogenpolitik in Arizona

Bekiffte Kuhjungen im Sattel

In Arizona darf gekifft und gedealt werden – wenn man Steuern zahlt

Langsam steuert Jeff seinen Van durch den Vorort von Tucson. Aus dem Radio klingt die blecherne Stimme Willi Nelsons, der Aschenbecher ist randvoll und das geöffnete Seitenfenster bringt nur wenig Kühlung. Zu heiß ist die Luft, als daß die Haut von Jeff ihre Bewegung als erfrischend empfindet.

Das kurze Aufheulen einer Sirene reißt den jungen Mann jäh aus seinen Träumen, im Rückspiegel erkennt er die blinkenden Warnleuchten eines Polizeiautos – anhalten! Betont lässig schlurft einer der beiden Cops zu Jeffs Vehikel. „Kann ich mal Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen?“ Die Papiere sind in Ordnung, aber ein Blick auf die Ladefläche des Vans zeigt dem Cop, daß Jeff mit vier ausgewachsenen Marihuanapflanzen an Bord durch seinen Diskrikt fährt. „Und was ist das?“ fragt der Sheriff. „Vier Cannabispflanzen. Hier ist die nötige Lizenz, die dazugehörigen Steuermarken und eine Kopie vom Präzedenzfall des Amtsgerichts“, antwortet Jeff und überreicht die Dokumente. Nach kurzer Überprüfung wünscht der Cop „weiterhin eine gute Fahrt“.

Eine Fiktion? Eine nette gute-Nacht-Geschichte? Ein Kiffermythos? Nein, unlängst so geschehen in Arizona. Nach einer Entscheidung eines Gerichts in Phoenix, ist der Besitz und Verkauf von Marihuana legal, wenn die Bürgerin die staatliche Konzession sowie gültige Steuermarken ihr Eigen nennt. Und die erhält jedefrau beim Finanzamt. „Wir sind sicher, daß die Entscheidung des Gerichts wieder umgeworfen wird“, hofft Barnet Lotstein, Assistent des Staatsanwalts, welcher Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Das Gesetz sei nicht entworfen worden, um die Produkte der Cannabispflanze zu legalisieren, sondern um Drogenhändler zu bestrafen. Den Rechtshändel angezettelt hatte Peter Wilson, Vorsitzender des Ablegers der „National Organization for the Reform of the Marijuana Laws“ (NORML) in Arizona. Wilson war des Besitzes von Haschisch angeklagt, trotzdem er die staatlichen Lizenz besaß. Der Vorsitzende Richter, John Barclay, wollte nicht einsehen, warum Wilson auf der einen Seite Steuern für Rauschmittel zahlt, auf der anderen Seite für ihren Besitz bestraft werden soll.

Seit dem Urteilsspruch pilgern Scharen von Liebhabern der Hanfpflanze in den 48. Staat der Vereinigten Staaten von Amerika. Legalisierungsbefürworter verkaufen Cannabis direkt vor dem Regierungssitz und Rich Davis, Inhaber des mobilen Hanfmuseums, welches mit ihm seit Jahren durch die USA zieht, brachte Ein-Gramm Beutel unter den Augen von Polizeioffizieren an Frau und Mann. Verhaftet wurde niemand. Ron Kiczensky kündigt die Eröffnung einer Firma an, welche ausschließlich Cannabis vertreibt. „Das wird die erste legale Marihuana-Zigaretten-Company“, freut sich der bekannter Marihuana-Aktivist.

Wilson triumphiert: „Holt Euch eure Lizenz, die Marken und eine Kopie des Gerichtsentscheids“, fordert er seine Hänflinge auf. Die einzige Einschränkung bevor man als legaler Dealer aktiv wird: Die Steuern sind im voraus zu entrichten. 100 amerikanische Taler für die Lizenz und 500 für die Marken berechtigen somit beispielsweise zur Rücklage von annähernd 1,4 Kilo Cannabis. Der Staat verpflichtet den Interessenten, mindestens 50 Ein-Gramm-Marken zu erstehen; schon eine Investition von 117.50 Dollar dürfte damit den Eigenbedarf decken.

„Dieses Gesetz gibt den Anschein, daß wir Marihuana-Konsum in diesem Bundesstaat legalisiert hätten“, wütet Scott Bungaard. Mit einem jetzt in das lokale Parlament eingebrachten Änderungsantrag will der republikanische Abgeordnete das muntere Treiben im Wilden Westen beenden. Zur Verwunderung aller Cannabisfreunde unterließ der Gouverneur des Staates, Fife Symington, es bislang, den zuständigen Behörden per Exekutivorder die weitere Ausgabe von Lizenzen zu untersagen. Nicht ohne Grund, vermutet man bei NORML, denn offiziellen Statistiken zufolge beschlagnahmte die Grenzpolizei Arizonas im Jahre 1994 fast 57 Tonnen Marihuana. Wären die Steuern hierfür ins Staatssäckel geflossen, könnte Symington für seinen nächsten Wahlkampf 18 Millionen Dollar mehr ausgeben. Dazu kommt, daß der aufgegriffene Hanf nur einen verschwindend kleinen Teil der Menge ausmacht, die jedes Jahr über die Staatsgrenze geschmuggelt wird…- eine unversiegbare Quelle steht dem Wüstenstaat in Aussicht.

Inzwischen erfährt dem Richterspruch Unterstützung durch juristischen Kollegen. Die obersten Gerichte von Illinois und Indiana sprachen ebenfalls Personen frei, die -wie Wilson- trotz einer staatlichen Legitimiation des Besitzes von Marihuana angeklagt waren. „Um die Marihuanasteuer zu bezahlen, muß man ein Verbrechen begehen“, begründete Richter Harrison aus Illinois seine Entscheidung.

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Cannabis Grower Area

FURZTROCKEN ABER GUT: Das Trocknen von Cannabis / Gras / Marihuana

Trocknen, Maniküren, Fermentieren

Wenn die Blütenstände der weiblichen Hanfpflanze den optimalen Reifegrad erreicht haben, wird geerntet. Das heißt, einzelne Blütenstände, Zweige oder die ganze Pflanze werden abgeschnitten und getrocknet. Vor oder nach dem Trocknen werden alle nicht deutlich harzdrüsenreichen Blätter mit Hilfe einer Schere entfernt (Maniküren). Sie werden als mildes Rauchmaterial, zur Bereitung potenter Leckereien oder zur Extraktion mittels organischer Lösungsmittel (Grasölgewinnung) verwendet. Meistens werden die Blätter in zwei Qualitäten getrennt, die großen Blätter und die kleinen beim Maniküren der Blüten anfallenden harzhaltigeren Blattspitzen. Bei der Ernte oder nach dem Entfernen der getrockneten Blüten anfallende Stengel und Wurzeln werden in der Regel nicht verarbeitet und unauffällig entsorgt. Herausragende Stammexemplare erhalten bisweilen Souvenircharakter oder werden gar zu neckischen Rauchutensilien umgeschnitzt.

Durch die Trocknung wird der Wirkstoff dem Rauchen und der Speisenzubereitung verfügbar gemacht. Mit dem Moment der Ernte wird jedoch kein weiterer Wirkstoff mehr produziert. Im Gegenteil: Umweltbedingungen wie Licht, Wärme und Luft tragen zu einem mehr oder weniger schnell voranschreitenden Zersetzungsprozess bei. Es droht Potenzverlust. Dies gilt es bei allen weiteren Verarbeitungsschritten, wenn nicht zu unterbinden, so doch zu vermeiden.

Das potente Harz wandert nicht in der Pflanze umher. Es bleibt dort, wo es entstanden ist, in den Harzdrüsen, die sich in großer Zahl auf den Blüten und den sie umgebenden Blättchen befinden.

Die Blütenstände sollen auch getrocknet bei ästhetischem Äusseren aromatisch riechen und gut rauchbar sein.

Für die weiteren Aktivitäten gilt deshalb:

– vorsichtige Handhabe der Blütenstände. Sie werden möglichst nicht direkt berührt, geschüttelt, grob gewendet oder anders mechanisch beansprucht, damit nur wenige Harzdrüsen durch Abfallen und Klebenbleiben an Fingern, Scheren und dergleichen verloren gehen. Besonders bei größeren Mengen wird eine Arbeitsunterlage benutzt, zum Beispiel Plastikfolie, Glas oder eine andere glatte Oberfläche, von der abgefallenes Harzdrüsen- und Blattmaterial zurückgewonnen werden kann.

– Trocknung an einem möglichst dunklen und nicht zu heissen Ort mit guter Lüftung. Die Aufbewahrung des getrockneten Krautes erfolgt in abgeschlossenen lichtundurchlässigen Behältnissen an einem trockenen und kühlen Ort. Bevorzugt werden Glasgefäße und nicht elektrostatische Plastikkontainer. Über längere Zeiträume werden getrocknete Blütenstände auch schon mal eingefroren.

Meist erfolgt direkt nach der Ernte die Maniküre, die durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ziel der Maniküre ist es, die potenten harzigen Blütenstände von dem schwächeren Blattmaterial zu trennen und in eine ansprechende Form zu bringen. Läßt man die Blätter bis zur vollendeten Trocknung dran, hat das den Nachteil, daß sie eventuell schwerer zu entfernen sind und das sie den Trocknungsprozess mit ihrer Eigenfeuchtigkeit verzögern können. Gleichzeitig schützen sie die eigentlichen Blüten während der Trocknung vor äußeren Einflüssen, vor allem, wenn die betreffenden Zweige kopfüber aufgehängt werden. Bei der Maniküre sammelt sich unweigerlich einiges an Harz an Scheren und Fingern, hochpotentes Fingerhasch, zu Kügelchen gerollt und geraucht eine willkommene Belohnung für die Arbeitsbienen.

Wie trocknet man nun das Marihuana?

Zur eigentlichen Trocknung werden die Blütenstände mit Hilfe von Wäscheklammern, Klebestreifen oder dergleichen entweder an Leinen oder an einem Bord umgekehrt aufgehängt. Eine andere Form der Trocknung ist die lockere Ausbreitung der Blütenstände auf einer Unterlage bei ein- oder zweimaligem vorsichtigen Wenden. Bei guter Belüftung sollten die Blüten bei Temperatuiren von 20 bis 30 Grad Celsius in vier bis zehn Tagen getrocknet sein. Trocknen sie zu schnell, können die sterbenden Zellen im Rahmen dessen, was man eine Teilfermentation nennen könnte, nicht mehr genügend Chlorophyll und Stärke abbauen. Der Rauch schmeckt scharf und harsch. Läßt man der Blüte zuviel Zeit zum Trocknen wird sie oft nicht mehr richtig trocken und brennt schlecht. Ist es zu kalt und feucht, kann Schimmel auftreten. Dann muß eine Schnelltrocknung vorgenommen werden. Ist die Luft zu trocken oder die Temperatur zu hoch, kann es einerseits zu Aromaverlusten kommen, andererseits erscheint die Blüte aussen knochentrocken, während sie innen noch feucht ist. Auch zuviel an der Blüte belassene Stengel halten die Feuchtigkeit zurück und verzögern die Trocknung. Dies kann korrigiert werden, indem man das Blütenmaterial in einen geschlossenen Behälter gibt und dort einen Tag läßt, damit sich die Restfeuchtigkeit gleichmäßig verteilt. Die nun wieder feuchtere Blüte kann jetzt nochmal nachgetrocknet werden.

Als vollständig getrocknet gelten Blüten, die sich zwar zerbröseln lassen, aber nicht zu Staub zerfallen. Vor allem müssen sie sich gut rauchen lassen. Man macht eine Probe aufs Exempel. Zu trockene Blüten nehmen zum Beispiel durch Beigabe von Orangenschalen ins Aufbewahrungsgefäß wieder Feuchtigkeit auf.

Professionelle ZüchterInnen fermentieren ihr Produkt nur selten, da eine Fermentation immer das Risiko von Potenzverlusten durch Zersetzungsprozesse und abfallende Harzdrüsen beinhaltet. Es droht Schimmelbefall. Mißlingt die Fermentation erhält man ein übelriechendes wenig attraktives Ergebnis. Fermentierte Produkte aus sogenannten Drittweltländern sind meist durch nachlässige Trocknung (feucht auf einem Haufen, in der Sonne getrocknet oder feucht gepreßt) mit entsprechenden Potenzverlusten braun geworden. Das fermentierte Produkt läßt sich zum Teil besser rauchen. Besonders Tabakraucher klagen das ein. Hoch harzhaltiges Gras läßt sich allerdings generell nicht leicht ohne gelegentliche Hustenanfälle rauchen.

Eine einfache Fermentationsmethode, die man mit kleinen Mengen kleinerer Blüten oder mit Blättern ausprobieren kann, besteht darin, daß man das Pflanzenmaterial in einer Papiertüte oder einem nur wenig luftdurchlässigen Behältnis an einem warmen Ort bei gelegentlicher Lüftung so lange läßt, bis es über eine Phase eher unangenehmen Geruchs (ammoniakalisch) den gewünschten Zustand der Fermentation erreicht hat und nun vollständig getrocknet werden kann. Viel Glück.

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OHNE LICHT LÄUFT GARNIX

Anmerkungen zur Beleuchtung

Ohne Licht keine Photosynthese, kein Pflanzenwachstum und auch kein Hanf. Zu Beginn aller gärtnerischen Aktivitäten wägt die Bäuerin deshalb ab, welche Lichtquellen sie zu nutzen gedenkt. Wenn alle anderen Bedingungen optimal sind (ausreichende Versorgung mit Kohlendioxid, Wasser und Nährstoffen bei günstigen Temperaturen und fehlenden Schädlingen), setzt nur noch die verfügbare Menge an Licht dem Wachstum seine Grenzen. Hanf kann benötigt vor allem Licht im blauen und im roten Bereich des Spektrums. Rötliches Licht wird während der Blüte mehr genutzt, bläuliches Licht mehr während der Phase des Blattwachstums. Dies gilt es bei der Wahl der Lichtquelle(n) zu bedenken. Wichtiger noch ist die Gesamtmenge des verfügbaren Lichtes.

Die Lichtquelle der ersten Wahl ist natürlich die Sonne. In unseren Breiten sind die Lichtverhältnisse im Sommer von Norden nach Süden zunehmend für eine ganze Reihe von passablen Aussensorten gut. Es könnte also dank Sonne praktisch überall ein Pflänzlein stehen. Leider lassen Wetter- und Lichtverhältnisse gerade in den Blütemonaten September und Oktober oft zu wünschen übrig. Pflanzerinnen nutzen hier die geschützten Verhältnisse, die Fensterbretter, Balkone oder Gewächshäuser bieten, leiten durch künstliche Abdunkelung eine vorzeitige Blüte in den sonnigsten Monaten ein oder setzen zusätzlich Lampen ein, um die Beleuchtunszeit auf die gewünschte Länge auszudehnen oder das Tageslicht zu verstärken. Reflektierende Wände oder bessere Ausnutzung des Lichteinfalls durch Bewegen der Pflanzen in mobilen Pflanzbehältnissen gehören zu den kleinen Tricks der Sonnenanbeterinnen.

Wem die Sonne nicht genügt, sich einen anständigen Vorrat zuzulegen, oder wer gerne exotische Spezialitäten relativ unabhängig von Aussenverhältnissen zu jeder Jahreszeit und mit maximalen Erträgen ziehen will, stellt sich schnell die Lampenfrage. Dabei sind zwei Überlegungen von besonderer Bedeutung:

1. Wie hoch sind Anschaffungskosten und laufende Kosten (Stromverbrauch) im Verhältnis zur Lichtleistung?

2. Wofür ist welche Lampe am besten geeignet?

Normale GLÜHBIRNEN mit ihrem Schwerpunkt im äußersten Rotbereich des Lichtspektrums und hoher Wärmeabstrahlung (90%) werden wegen ihrer geringen Lichtleistung pro Watt (als Maßeinheit für den Stromverbrauch) von ernsthaften Pflanzerinnen nicht benutzt. Auch die sogenannten „Pflanzlichtlampen“, die durch einen speziellen Überzug (zum Beispiel Neodyn) ein ausgewogeneres bläulicheres Licht liefern, taugen nichts. Ihre Lichtleistung ist durch den Filtereffekt des Überzugs sogar noch geringer. Manchmal werden sie zum Wärmen des Bodens beim Keimen oder bei Stecklingen eingesetzt. Wenn sie genutzt werden, dann werden Birnen mit höherer Wattzahl bevorzugt. WOLFRAMHALOGENLAMPEN sind auch nicht besser.

Auch QUECKSILBERDAMPFLAMPEN, wie frau sie vielleicht als Aquariumsbeleuchtung kennt, sind für die Pflanzenzucht nicht sonderlich geeignet, da sie in der Regel nicht allzuviel Licht im für Pflanzen schlecht nutzbaren Bereich des Spektrums liefern. Es soll einige wenige Birnen mit einem günstigeren Spektrum geben. Auch diese werden sehr heiß, bestrahlen nur eine kleine Fläche und sind nicht besonders effizient. Wenn, dann werden Birnen mit integriertem Reflektorüberzug bevorzugt und als Strahler installiert, um natürliches Licht zu verstärken oder die Tageslichtperiode künstlich zu verlängern.

Quecksilberdampflampen benötigen einen passenden Starter oder Transformator, im Englischen auch Ballast genannt.

NIEDRIGDRUCKNATRIUMLAMPEN (auch LPS- oder Low Pressure Sodium-Lampen) werden manchmal als Ergänzung zu Tageslicht, Neonröhren oder Metallhalogenidlampen (Mhs) montiert. Sie sind zwar sehr effektiv, liefern aber fast nur Licht in einem schmalen gelborangen Streifen des Spektrums. Sie sind deshalb alleine nicht für das Pflanzenwachstum geeignet. Die Pflanzen würden ausgeilen (dünn und spiddelig hochschiessen). Interessant, daß ihre Helligkeit bis zum Totalausfall nach etwa 18.000 Stunden Brenndauer nicht nachläßt. Zur Lampe gehören ein Ballast und eine Halterung, die genau zueinander passen müssen. Die Birne enthält brennbares und ätzendes Natrium!

LEUCHTSTOFF- oder NEONRÖHREN waren in den Siebzigerjahren die meistgenutzte künstliche Lichtquelle. Einige Röhren produzieren ein Lichtspektrum ähnlich der Sonne. Da ihr Licht nicht konzentriert und ihre Effizienz mit um die 30 % (Lichtenergie vom Gesamtverbrauch) nicht hoch genug ist, werden sie heute meist nur noch benutzt, um Stecklinge oder Keimlinge vorzuziehen. Ihr kühles diffuses Licht und ihre geringe Wärmeabstrahlung machen sie hierfür besonders geeignet. Auch Männchen zur Pollengewinnung zwecks Kreuzung zur Samenproduktion läßt frau, da es hier nicht auf Masse ankommt, schon mal unter Röhren spriessen. Um das Licht von Neonröhren voll auszunutzen, müssen sie sehr nahe an die Pflanzen gebracht werden (etwa 5 bis 10 cm). Steht nur wenig Raum zur Verfügung, werden manchmal Anlagen mit Röhren installiert, um viele kleine Pflanzen nebeneinander sehr früh zur Blüte zu bringen, die „IKEA-Bord-Methode“. Da Hanf für ein gesundes Blütenwachstum mindestens die doppelte Lichtmenge dessen benötigt, was für das Blattwachstum noch ausreichend gewesen sein mag, neigen unter Röhren gezogene Blüten, auch wenn die Potenz nicht unbedingt darunter leiden muß, generell dazu, langsamer zu wachsen und dünner auszufallen. Röhrentypen, die mehr Licht abstrahlen (HO-High Output oder VHO-Very High Output) verbrauchen im Verhältnis noch mehr Strom als normale Röhren. Ihr Vorteil ist das konzentriertere Licht. Speziell für Pflanzenwachstum vorgesehene Röhrentypen (GroLux, Agro und dergleichen) liefern zwar ein etwas ausgewogeneres aber dafür im Verhältnis zum Stromverbrauch deutlich weniger Licht!

Üblicherweise werden warm-weisse (rosaweisse) mit kalt-weissen (bläulichweisen) Röhren kombiniert. Meist werden Röhren mit einer Mindestlänge von 120 cm gewählt. Zu den Röhren gehören passende Fassungen mit den entsprechenden meist integrierten Transformatoren und am besten eingebauten Reflektoren. Da die kompletten Halterungen bis zu etwa zehn Jahren halten, können sie auch gebraucht genutzt werden. Standardröhren haben bei täglich 18 Stunden Leuchtzeit eine Lebensdauer von bis zu zweieinhalb Jahren, VHO-Röhren nur etwa die Hälfte. Die Intensität läßt mit der Zeit nach. Nach Ablauf von maximal dreivierteln ihrer angegebenen Lebenserwartung werden sie ausgewechselt. Flackernde Röhren gehen definitiv ihrem Ende zu. Wie bei allen Lampeninstallationen sollte frau sich gerade auch bei Röhren Gedanken über die Aufhängemöglichkeiten machen.

Neonröhren sind relativ preisgünstig in der Anschaffung. Das gilt noch mehr für die kreisförmigen Neonröhren mit integriertem Starter, die sich in normale Lampenfassungen schrauben lassen. Diese Teile werden manchmal bevorzugt mit höchstmöglicher Wattzahl und warmweiß als zusätzliche Lichtquelle angebracht. Ihre Effizienz ist allerdings nicht sonderlich hoch.

METALLHALOGENID-LAMPEN (MHs) und HOCHDRUCKNATRIUMDAMPFLAMPEN (HPS-High Pressure Sodiums) sind die mit Abstand effizientesten künstlichen Lichtquellen und haben sich in den Achtziger Jahren nicht nur bei holländischen Tomatenzüchtern sondern auch bei Hänflingen durchgesetzt. Sie strahlen von einem Punkt intensives und relativ weit reichendes Licht aus.

.Das Licht der MHs ist blauweiß und ähnelt dem Sonnenlicht. MHs setzen etwa 40 % der Stromenergie in Licht um. SUPER-MHs produzieren noch etwa 25 % mehr Licht und sind etwas teurer. Phosphorüberzogene MHs geben ein diffuseres Licht und weniger UV-Strahlung ab und sind deshalb für die Augen etwas weniger bedenklich. Ihre Lichtleistung ist allerdings vermindert. HPS leuchten mehr gelb-rosa ähnlich der Spätsommersonne und sind noch effizienter. Auf Grund der verschiedenen Spektren werden MHs bevorzugt für das Blattwachstum, also die vegetative Phase und HPS für die Blüte eingesetzt. Da meist für die verschiedenen Phasen getrennte Räumlichkeiten eingerichtet werden, stellt dies kein sonderliches Problem dar. Nicht selten werden beide Lampentypen miteinander kombiniert.

MHs bieten für das System, daß mit einer Lampe auskommen soll, das hellste und ausgewogenste Licht für ALLE Wachstumsstadien.

HPS sind für Keimlinge und Stecklinge weniger geeignet, da diese unter dem einseitig rötlichen Licht dazu neigen sich dem Licht zu stark zuzustrecken. Die Blüte unter solch einer Lampe kann aber kompakter werden und fällt wohl auch oft etwas reichlicher aus (bis zu 20%). Die Blütedauer verlängert sich bis zu einer Woche.

HPS-Lampen haben sich den Ruf erworben, die sichersten, effizientesten und letztlich preisgünstigsten Lampen zu sein. Übrigens ziehen sie wegen ihrem geringen Blauanteil kaum Nachtinsekten an, was im Sommer in offenen Anlagen (zum Beispiel Gewächshäusern) von Vorteil sein kann.

Die SON-T-Agro wird von Einigen als eine HPS-Birne gepriesen, die bei erhöhtem Blauanteil und gleichzeitig leicht erhöhter Gesamtlichtabstrahlung für alle Wachstumsphasen geeignet sei.

MHs und HPS werden bei täglich etwa 18 Stunden Betriebszeit alle 12 bis 18 Monate durch neue Birnen ersetzt. HPS-Birnen halten etwa ein Drittel länger als MHs. Die Lampen benötigen mehrere Minuten Anlauf, bis sie richtig hell werden. Ein leichtes Flackern während der Betriebszeit ist normal. Werden die Lampen gelöscht, können sie erst nach einer bis zu 15minütigen Erholungsphase wieder anspringen. Da dies an der Lebensdauer der Lampen zehrt, sollten sie nicht mehr als einmal am Tag gestartet werden. Es empfiehlt sich ein passendes Zeitschaltrelais.

Beim Erwerb der Birnen wird darauf geachtet, daß zu jeder Birne die passende Fassung oder Armatur und der richtige Transformator oder Ballast (, der übrigens während des Betriebs ein mehr oder weniger summendes Geräusch macht,) erstanden werden müssen. MHs und HPS benötigen verschiedene Transformatoren und Fassungen. Das gilt auch für Birnen mit unterschiedlicher Wattzahl!

Höherwattige Anlagen bis zu 1000 Watt sind im Verhältnis preisgünstiger. Aber im Kleinen und für eine gleichmässigere Ausleuchtung (bei Nutzung der sich überlappenden Lichtkegel) sind 400 Watt-Anlagen in Europa zur Zeit am beliebtesten. Eine 400-Watt-Anlage sollte für ein bis einandhalb Quadratmeter Beleuchtungsfläche ausreichen.

Beim Lampenkauf muß auch an passende Reflektoren gedacht werden. Die waagerechte Ausrichtung der Birnen mit umfassenden Reflektoren gilt als die Technik, die das zur Verfügung stehende Licht am umfassendsten auf die Pflanzen richtet. 20 bis 45 % mehr Licht soll so die Pflanzen erreichen als bei senkrecht in großen runden trichterförmigen Reflektoren aufgehängten Birnen. Für die horizontale Aufhängung dürfen im Falle der MH-Birnen nur hierfür geeignete Birnen (HOR) verwendet werden! MH-Birnen werden ansonsten senkrecht aufgehängt. Falsch ausgerichtete Birnen können durchbrennen. HPS-Birnen können in jeder Position eingeschaltet werden.

Beim Kauf von Lampen sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß sie fabrikneu sind, und nicht aus Beschlagnahmeaktionen der niederländischen Polizei mit anschliessender Versteigerung oder Diebstählen stammen. Frau weiß in diesem Falle einfach nicht, wie lange das Ganze schon in Betrieb war.

Vor der Aufhängung wird auch darauf geachtet, daß entsprechende Möglichkeiten vorhanden sind. In der Armatur integrierte Transformatoren erhöhen das Aufhängegewicht erheblich und bedeuten eine zusätzliche Hitzequelle.

Für eine gleichmäßigere Beleuchtung und um Schattierungen zu vermeiden, spielt nicht nur die Pflanzenanordnung und die Nähe zum Licht eine Rolle. Es können auch Systeme installiert werden, die die Lichtquelle über den Pflanzen linear oder kreisförmig bewegen.

Im Pflanzraum werden außerdem reflektierende Anstriche oder dergleichen gewählt, um die Lichtausnutzung zusätzlich zu erhöhen.

Mit der Entscheidung für eine Lichtanlage beginnt meist erst die Investitionsspirale. Ventilation, Klimaanlage, Kohlendioxidzufuhr und so weiter, alles schreit nach Verbesserung. Ein nicht ganz billiges „Hobby“.

Wer genau weiß, was sie will kann sich die gewünschten Lampen unter Pseudonym im Lampenfachhandel aus Katalogen ordern. Für den Kleinkunden sollte die hoffentlich fachkundige Beratung im Growshop um die Ecke bei der Entscheidungsfindung und allen auftauchenden Fragen die kundigste Hilfe sein.

Und nicht zuletzt nochmal ein paar Sicherheitsregeln:

-Die gesamte Anlage darf in keinem Fall mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen oder auch nur kommen können! Kurzschluß-, Brand- und Explosionsgefahr!

-Alle elektrischen Kabel und Geräte müssen kurzschluß- und stromschlagsicher verlegt sein!

-Die Sicherungssysteme müssen den Belastungen durch eine Anlage gewachsen sein!

-Es muß für eine gute Wärmeableitung an Lampe und Ballast gesorgt sein. Der Ballast sollte einen Griff haben, um seine Position eventuell unproblematischer verändern zu können.

-MH- oder HPS-Lampe niemals anfassen, auch nicht mit einem Tuch, solange sie noch heiß ist! Explosionsgefahr.

-Nie am Lampensystem arbeiten, solange es an den Stromkreislauf angeschlossen ist!

-Ausrangierte Lampen (insbesondere MH und HPS) sind Sondermüll! Ihre Inhaltsstoffe sind giftig, teilweise brennbar und explosiv! Am besten zur Entsorgung dort wieder abgeben, wo sie herkommen.

-Benutzte Lampen so wenig wie möglich bewegen! Sie sind stoßempfindlich und können leicht kaputt gehen.

-Wird eine Lampe beschädigt, muß sie sofort ausgeschaltet, abkühlen gelassen und vorsichtig entsorgt werden

-Haut und vor allem Augen durch Schutzgläser (keine modische Plastiksonnenbrille!) vor den UV-Strahlen schützen, die von den MH- und HPS-Lampen ausgestrahlt werden. Der Pflanzenraum ist kein Wohnraum! Nie ohne Schutz direkt in brennende MH- und HPS-Lampen sehen!

 

STROMVERBRAUCH

Strom wird, wenn er nicht durch einen kostspieligen, lauten und abgasintensiven Diesel-Generator oder ökologisch akzeptablere private Energiequellen geliefert wird, vom örtlichen Elektrizitätzwerk zu Preisen pro Kilo(=1000)wattstunde (kW/h) verkauft.

Eine simple Rechnung gibt eine Ahnung von den zu erwartenden Stromkosten:

Wattzahl der Birne (der Transformator verbraucht nur wenige Watt) mal Stunden täglicher Betriebsdauer ergibt den täglichen Stromverbrauch.

Eine 400 Watt-Lampe, die 50 Tage lang täglich 18 Stunden brennt (Blattwachstumsphase), und dann 50 Tage lang täglich 12 Stunden (Blütephase), verbraucht demnach insgesamt 400 x 18 x 50 plus 400 x 12 x 50 = 560.000 Watt beziehungsweise 560 kW . Dies multipliziert mit dem örtlichen (Atom-) Strompreis pro kW/h ergibt die zu kalkulierenden Stromkosten (allein für diese eine Lampe) für einen typischen Zyklus.

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Cannabis

Marihuana Mythen, Marihuana Fakten: Eine 15-teiligen Serie

Marihuana Mythen, Marihuana Fakten

15-teilige Serie über die Eigenschaften von Marihuana.

Erschienen im HanfBlatt Oktober 1996 bis Januar 1998.

Die gängigsten Behauptungen über die gesundheitschädigende Wirkung der Cannabis-Pflanze werden anhand der aktuellen Fakten aus Wissenschaft und Forschung überprüft. Ein umfassender Einblick in das Wissen rund um den Hanf.

Achtung! Die Wissenschaft schreitet voran, auch Fakten unterliegen dem Wandel. Wir bitten also das hier geschrieben mit den neuesten Quellen zu verifizieren.

Mythos 1
„Der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen hat sich stetig erhöht“

Mythos 2
„Die Potenz von Marihuana ist über die Jahrzehnte wesentlich angestiegen“

Mythos 3
„Marihuana ist eine Droge ohne therapeutischen Nutzen“

Mythos 4
„Marihuana schädigt die Lunge“

Mythos 5
„Marihuana schwächt das Immunsystem“

Mythos 6
„Marihuana beeinflußt den sexuellen Reifeprozeß und die Fähigkeit zur Fortpflanzung“

Mythos 7
„Marihuana-Konsum während der Schwangerschaft schadet dem Fötus“

Mythos 8
„Marihuana verursacht Hirnschäden“

Mythos 9
„Marihuana macht süchtig“

Mythos 10
„Immer mehr Menschen werden wegen Marihuana-Konsum ins Krankenhaus eingeliefert“

Mythos 11
„Marihuana verursacht das Amotivationssyndrom“

Mythos 12
„Marihuana ist eine der Hauptursachen für Unfälle im Straßenverkehr“

Mythos 13
„Marihuana ist eine Einstiegsdroge“

Mythos 14
„Die Cannabispolitik der Niederlande ist gescheitert“

Mythos 15
„Mythen kommen und gehen: Die Zusammenfassung“