Marihuana Mythen
Teil XII
Einmal erdacht verbreitet sich eine Idee oft sehr schnell und nachhaltig. Immer wieder zitiert, von Buch zu Buch weitergereicht, scheint auf einmal festzustehen, was eigentlich nur Annahme ist. Der Mythos ist geboren. Viele der Behauptungen rund um die Hanfpflanze stehen auf sandigem Grund, diese Serie hat sich zur Aufgabe gemacht, die Basis der Mythen zu überprüfen. Wie sieht es wirklich aus: Welchen Nutzen und welche Schäden kann der Konsument von Cannabis aus den pflanzlichen Wirkstoffen ziehen? Wo liegen Gefahren für Körper und Geist, wo Chancen für ihre Genesung? Der zwölfte Teil unserer Reihe behandelt den Mythos:
„Marihuana ist eine der Hauptursachen für Unfälle im Straßenverkehr“
Gegner einer Legalisierung von Cannabis argumentieren immer wieder, daß berau(s)chte Fahrer die Landstraßen und Autobahnen nicht nur extrem unsicher machen, sondern auch viele Unfälle verursachen. Stehen die Kiffer tatsächlich wie Cheech und Chong auf dem Standstreifen und fragen sich, wann sie ankommen und woher der ganze Nebel kommt?
DIE FAKTEN
Im diesem Mythos näher zu kommen ist es wichtig, sauber zwischen den verschiedenen Ursachen und Wirkungen zu unterscheiden. Fahren unter dem akuten Einfluß von Cannabis mag vielleicht von manchen als besonderes Erlebnis eingestuft werden, ist aber nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch eine unverantwortliche Gefährdung der Mitmenschen dar. Dies billigt aber nicht die momentan in der Bundesrepublik zu beobachtende Tendenz, auch bei nicht-akuten Cannabiskonsum den Führerschein zu entziehen. Vergleiche zum Alkohol sollten eigentlich helfen, die verworrende Rechtslage zu Vereinheitlichen und Recht und Gerechtigkeit wieder zusammenzuführen. Soviel vorweg – stürzen wir uns nun in das Zahlenmaterial:
In den USA wird der Zusammenhang von Drogen wie Alkohol und Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen und Unfallhäufigkeiten schon länger untersucht. In allen Studien war Alkohol in über 50 Prozent der Fälle präsent, Marihuana wurde weitaus weniger oft im Blut gefunden. Eine junge Studie, gesponsort von der „National Highway Traffic Safety Administration“ (NHTSA) analysierte annähernd 2000 schwere Unfälle auf den Highways der Vereinigten Staaten. 6.7 Prozent der Fahrer und Fahrerinnen waren Cannabis-Positiv. In mehr als 2/3 dieser Fälle rauschte auch Alkohol durch die Blutbahn und die Wissenschaftler meinten, daß hauptsächlich dieser für den fatalen Ausgang der Autofahrt verantwortlich war. Die Arbeit von R. Lawrence (1993) ist exemplarisch für die USA. Er untersuchte (nur) 39 Menschen, davon waren das Blut von 15 (39 Prozent) mit THC-Metaboliten gesegnet.
Bislang wagte man nur einmal, Kiffer unter kontrollierten Bedingungen auf den alltäglichen Wahnsinn des Verkehrs loszulassen. In einer international Aufsehen erregenden Studie schickte H.W.J. Robbe von der Universität Maastricht bekiffte Fahrer in die Stadt. Friedlich und langsam kurvten diese umher, größere Gefahren für Mensch und Tier blieben aus. Cannabis beeinflußt die Aufmerksamkeit nicht so stark wie Alkohol und im Gegensatz zu der Flüssigdroge fuhren die Teilnehmer langsamer als im Normalzustand. Dies liegt vermutlich auch daran, daß die Leute wußten, daß sie berauscht sind – die alkoholtypische Selbstüberschätzung blieb aus.
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Unfälle unter Alkohol sind zumeist Geschwindigkeitsunfälle, beim Hanf gibt es keinen prägnanten Unfalltyp. Bisher scheiterte die Wissenschaft daran, eine Dosis-Konzentrations-Wirkungs-Beziehung herauszufinden. Noch schwieriger ist dies natürlich für Dauerkiffer, die nicht so schnell unter Leistungseinbußen leiden.
Hans-Peter Krüger von der Universität Würzburg faßt zusammen: „Alkohol dämpft die Aufmerksamkeit, Cannabis perforiert sie.“ Bei Kiffer käme es, so Krüger, zu Löcher in der Konzentration, wenn sie Cannais konsumiert hätten. Der Professor führte jüngst den größten deutschen Roadside-Survey durch, das heißt, die Forscher griffen zufällig Autos aus dem Straßenverkehr und untersuchten den Speichel der Fahrer (mit ihrer Einwilligung) nach Drogen. Von den 3000 Proben enthielten nur 0,61 Prozent Spuren von Cannabis.
Es gibt noch andere überraschende Ergebnisse: Faßt man verschiedene US-Studien zusammen (Hausmann, Williams, Terhune, Drummrer) sinkt das Unfallrisiko sogar, wenn Cannabis konsumiert wurde. Gegenteiliges behauptet Marowitz (1995) der 9957 Fälle untersuchte. Danach verursachen Rauschhänflinge mehr Unfälle als Abstinenzler. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn eine Untersuchung nur feststellt, daß der Fahrer „irgendwann“ in den letzten Monaten Hanf genossen hatte.
Trotz der Arbeit von Krüger fehlt es in der Bundesrepublik an verläßlichen Daten über die Häufigkeit der cannabisbeeinflußten Teilnahme am Straßenverkehr. M.R. Möller berichtete 1993, daß er im Rahmen einer Analyse von 660 Blutproben in 54 Fällen (nicht-akuten) Cannabiskonsum nachweisen konnte. T. Daldrup stellte nach einer Überprüfung von über 200 Blutproben von verunfallten, alkoholisierten Fahrern fest, daß ein Anteil von 11 Prozent THC-positiv war.
Aber was nützen all´ die Zahlen? Die Wissenschaft tut sich momentan schwer, einen Grenzwert für die Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum festzulegen. Und glaubt man einem Teil der Juristen, läßt sich ein „Nullwert“ nicht ohne weiteres ohne Verletzung geltenden Rechts festsetzen. Gleichwohl führt oft schon der Erwerb und Besitz der pflanzlichen Wirkstoffe zum Entzug der Fahrerlaubnis und zum Anordnung einer MPU. Und dies obwohl alle verfügbaren Zahlen nicht den Schluß zulassen, daß immer mehr Kiffer die Straßen unsicher machen. Noch verfehlter ist es, den Cannabisfahrten sogar „unterschwellig einen höheren Stellenwert beizumessen, als dies im Zusammenhang mit Alkohol der Fall ist“, wie der Bremer Rechtsanwalt Reinhard Bieniek sagt.
Auch um die gängige Praxis der Verwaltungsgerichte zu beenden, aufgrund des Fehlens eines Grenzwerts automatisch auf die generelle Fahruntüchtigkeit eines Cannabis-Liebhabers zu schließen, bemühen sich jetzt die Forscher vermehrt um die Festlegung eines Werts vergleichbar der 0.8 Promille-Grenze beim Alkohol. Ein Vorschlag lautet: Wenn im Blut (zwei Stunden nach Fahrantritt) mehr als 13 Nannogramm/Milliliter THC aufgefunden wird, gilt der Delinquent als unerlaubt bekifft. Andere Wissenschaftler schlagen vor, diese Grenze bereits bei 3-7 ng festzulegen. Wie auch immer entschieden wird: Die Hanffans hoffen, daß das Argument der Fahruntauglichkeit ein (letztes?) Rückzugsgefecht der Legalisierungsgegner ist.
Jörg Auf dem Hövel