Thesen zur Drogenpolitik
Drogenpolitik schliesst den Umgang mit legalen psychoaktiven Drogen, wie Alkohol, Nikotin, Medikamente, Coffein-haltige Getränke etc. ein. Jedoch sind die Konsumenten illegaler Drogen auf Grund der bestehenden Gesetzeslage durch Strafverfolgung bedroht. Diese schafft erst viele der Probleme, die sich heute als „Drogenproblematik“ darstellen.
Die Trennung zwischen legalen und illegalen Drogen ist willkürlich. Dies gilt es zu belegen. Ziel muss es sein, die durch die gegenwärtige Rechtslage und den eingefahrenen gesellschaftlichen Umgang stigmatisierten und zumindest teilweise ausgegrenzten Gebraucher der „verteufelten“ Drogen aus dieser Situation zu befreien und die Trennung aufzuheben.
Dabei geht es letztlich nicht darum, zu beweisen, welche Droge, wie gefährlich oder harmlos ist, sondern um ein grundlegendes Menschenrecht: Das Recht, selbst zu entscheiden, welche Genussmittel oder Drogen man sich zuführt.
Um hierbei frei und verantwortungsbewusst handeln zu können, ist eine ausgewogene und fundierte Aufklärung vonnöten, die nicht auf unglaubwürdiger „Panikmache“ oder übertriebener „Verherrlichung“ beruht.
„Suchtkrankheit“ ist nicht ein Problem, das an bestimmte Substanzen gekoppelt ist. Die Ursachen für die Entwicklung abhängigen oder süchtigen Drogengebrauchs sind vielschichtig. Die gesellschaftspolitisch beeinflussbaren sozialen Umstände spielen dabei eine erhebliche Rolle.
Von der Drogenverbotspolitik Betroffene sind nicht nur die nach Jahren der Strafverfolgung verelendeten „Junkies“, sondern auch eine erhebliche Anzahl von Menschen, die weitgehend kontrolliert, genuss- oder selbsterfahrungsorientiert und relativ unproblematisch auch mit den illegalen Drogen umzugehen in der Lage sind. Diesen gilt es gerecht zu werden. Den anderen muss geholfen werden.
Wenn bestehende oder neue Institutionen zu aktuellen drogenpolitischen Themen kompetent Stellung beziehen wollen, dann sollten sie sich um eine unüberlegte Instrumentalisierung zu vermeiden, zuvor ausführlich mit den verschiedenen Aspekten der entsprechenden Thematiken auseinandersetzen.
Wie widersprüchlich und scheinheilig Drogenpolitik gemacht wird, spiegelt sich zum Beispiel konkret in der BtMG-Gesetzesänderung vom Februar 1998 wieder, bei der für eine erleichterte Methadonsubstitutionspraxis, die Kriminaliserung weiterer Gebraucher psychoaktiver Pflanzen in Kauf genommen wurde (Stichworte: Hanfsamenverbot, Verbot psiloc(yb)inhaltiger Pilze und meskalinhaltiger Kakteen = Kriminalisierung des Natürlichen). Insbesondere das Verbot der Einfuhr von Kath (Catha edulis-Zweigen), ein traditionelles Genussmittel somalischer und äthiopischer Flüchtlinge und Einwanderer, ohne Rücksprache mit den Betroffenen, muss sich den Vorwurf machen lassen, zumindest ausgesprochen ethnozentristisch zu sein, zumal es kaum deutsche Gebraucher dieser nur frisch geniessbaren Pflanze gibt. Die Folge ist ausserdem: Es blüht ein nunmehr illegaler Import aus unseren freundlichen kleinen Nachbarländern.
Achim Zubke und Jörg Auf dem Hövel, Dezember 1999