Die Meinungsfreiheit im Zeitalter des Internet
Internet Online 2/1996
Der Mythos lebt: Auf fernen Rechnern lagern Abbilder nackter Menschen, Rezepte für Rauschmittel, gar Anleitungen zum Bombenbau – frei zugänglich für jeden der einen Computer und ein Modem sein eigen nennt. Noch immer gilt das Internet als rechtsfreier Raum, als virtueller Ort mit selbstgeschaffenen Gesetzen. Nutzten bislang vor allem Randgruppen -von den Kanälen der bedruckten und audiovisuellen Medien weitgehend ausgeschlossen- das Netz als Plattform für ihr Anliegen, surft heute der „Otto-Normalverbraucher“ über die bunten Bilder des World Wide Web.
Das anarchische Chaos ist geblieben, ein Chaos, durch welches sich Regierungen auf dem gesamten Globus bedroht fühlen. Reagiert wird auf unterschiedliche Weise. China filtert und zensiert seit Anfang des Jahres die über das Internet eingehenden Daten systematisch. Der afrikanische Kontinent ist bisher ein ignorierter Vorort in globalen Dorf, die nur knapp 300 Tausend Hosts stehen fast allesamt in der Republik Südafrika, in den anderen Ländern sind die Zugangsbedingungen extrem erschwert und werden vom Staat kontrolliert. In der westlichen Hemissphäre bleibt unklar, wie das wild wuchernde Netz in den rechtstaatlichen Griff zu kriegen ist. Kopien von Texten und ganzen Büchern können binnen Sekunden um die Welt geschickt, pornographische Bilder ausgetauscht und Straftaten vorbereitet werden. Ohne einen rechten Ausweg aus dieser Lage zu beschreiten, überlegte die Staatsgewalt kurzzeitig, die Anbieter von Internet-Diensten (Provider) für den Inhalt der über ihre technischen Infrastruktur laufenden Daten verantwortlich zu machen. Die Logik griff zu kurz, denn die Post wird auch nicht verklagt, weil sie Pornographie transportiert. Nicht erst seit dem Gutachten von Professor Ulrich Sieber, 45, ist klar, daß die Provider nicht dafür verantwortlich sind, wenn sich ihre Kunden illegale Bilder aus dem internationalen Netzverbunde holen. Uneinigkeit herrscht aber in der Frage, inwieweit ein Anbieter intervenieren muß, wenn er Kenntnis davon erhält, daß irgendwo im Internet strafbare Inhalte zu finden sind. Eine Reihe weiterer Fragen schließt sich dann an: Muß er sich aktiv informieren und wieviel Zeit muß er darauf verwenden? Welcher Strafbestand wird erfüllt, wenn er nicht handelt? Mitwisserschaft bei Straftaten oder sogar Beihilfe?
Strafrechtsexperte Sieber stellt sich hinter die Provider und den einzelnen Nutzer: „Wenn wir keinen Überwachungsstaat wollen, müssen wir mit der Möglichkeit des internationalen Mißbrauchs leben.“ In Bonn verschiebt die Regierung das Problem in den Bereich des Presserechts, welches durch das Prinzip der Selbstkontrolle geprägt ist. Nicht die Einsicht, daß Zensur in einem demokratischen Staat nicht stattfinden sollte, sondern die Kapitulation vor einer mit nationalen Gesetzen nicht zu regelnden Materie ließ die Politiker diesen Schluß ziehen. Zudem sieht auch die Bundesregierung ein, daß der Anteil potenitell rechtswidriger Inhalte im Internet „deutlich weniger als ein Prozent“ beträgt. Verschiedene Provider begriffen die Chance, weitgehend unabhängig von staatlicher Einflußnahme eine eigene „Gerichtsbarkeit“ aufzubauen. „Internet-Medienrat“ oder „Internet Content Task Force“ (ICTF), heißen die Projekte, die entstanden. Die ICTF will sich hauptsächlich mit dem News-Dienst im Internet auseinandersetzen, hier vermutet man das größte illegale Potential im Netz. Dabei sollen vorhandenen Informationen über die Herkunft von News erfasst und so eine Datenbank erstellt werden, mit der auch nachträglich ermittelt werden kann, wer einen Artikel verschickt oder wer die Identität des wahren Autors verschleiert hat. Weiterhin klassifiziert die ICTF vorhandenen oder neu eingerichtete Newsgroups, so daß Gruppen, die nach Ansicht der Experten des Gremiums ausschließlich oder überwiegend der Verbreitung rechtswidriger Informationen dienen, von der weiteren Distribution ausgeschlossen werden können. Im Netz selber werden diese Aktivitäten eher argwöhnisch betrachtet. Der Vorwurf: Die selbsternannten Kontrolleure ziehen ihre Legitimation nicht aus der Cybercommunity, ihre de-facto Exekutivgewalt sei ebenfalls selbstverliehen. An den Nutzern vorbei sei hier eine Kontrollinstitution geschaffen worden, deren Entscheidungen nicht schon deswegen richtig seien, weil sie von sogenannten Experten gefällt werden. Zudem sei nicht zu verhindern, daß in einer Newsgroup der eine Drogenabhängige nach Hilfe sucht und zugleich der andere ein Rezept für Ecstasy. Der Mitbegründer der „Electronic Frontier Foundation“, John Perry Barlow, tritt aus diesem Grunde dafür ein, daß im Internet jeder behaupten kann, was er will: „Man kontrolliert Ideen nicht mit dem Versuch, ihre Äußerung zu untersagen“, behauptet er.
Eine erste Feuertaufe mußte das ICTF schon über sich ergehen lassen. Vor kurzem erhielten die freiwilligen Kontrolleure ein Fax der Bundesanwaltschaft, in welchem die obersten Ankläger darauf hinwiesen, daß die in Deutschland verbotene Zeitschrift „Radikal“ beim holländischen Provider XS4ALL verfügbar ist. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Zugang zu der holländischen Adresse zu sperren. Die Anwälte der ICTF folgten dem Anliegen und gaben ihrerseits die Empfehlung an die dem ECO (Electronic Commerce Forum) angeschlossenen Provider weiter. Mit mehr oder weniger großer Kooperationsbereitschaft folgten die Anbieter der Aufforderung zur Sperrung. Die Konsequenz: XS4ALL ist von Deutschland aus nicht mehr erreichbar, zugleich rückte die Bundesrepublik in einer inoffiziellen Rangliste der weltbesten Zensurstaaten auf Platz drei hinter China und Singapur. Und: Die ICTF sieht sich momentan einer Flut von Hinweisen ausgesetzt, die illegales Material im Netz aufdecken. Theoretisch müsste der Verein für jede dieser Hinweise Prüfungen durchführen und -wie im Falle von XS4ALL- die Provider benachrichtigen. Offentsichtlich ist die ICTF nicht in der Lage, diesen enormen Arbeitsaufwand zu leisten und hat deswegen zunächst die Bundesanwaltschaft aufgefordert, eine Klärung auf gerichtlichem Wege herbeizuführen.
Alteingesessene Netzbewohner weisen in der Diskussion immer wieder darauf hin, daß sich die bisherigen Probleme gut innerhalb der virtuellen Gemeinschaft lösen ließen. Allergisch reagieren die Pioniere vor allem auf jedwede Aktivität von staatlicher oder privater Seite, die den freien Fluß von Daten verhindert. Die freie Meinungsäußerung sei Prämisse jeder Kommunikation im Internet. Kontrollgremien wie der „Internet Medienrat“ behaupten dagegen, daß das im Cyberspace selbst entwickelte System des Miteinander – „Netiquette“ genannt- gegen die Grundordnung der realen Gesellschaft verstößt. Sofern die Teilnehmer auf Mißbrauchsfälle selbst mit Sanktionen reagieren, beschneidet man die Betroffenen ihrer grundlegenden Rechte – insbesondere den Anspruch auf eine faire und unabhängige Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen. Ob dies ein durch die virtuellen Gemeinschaft nicht getragenes Kontrollgremium wie der „Internet Medienrat“ zu leisten vermag, wird aber von anderer Seite ebenfalls bezweifelt.
Fest steht: Sein exponentielle Wachstum ließ das Internet von der gesellschaftlichen Randerscheinung zum festen Bestandteil des kulturellen Alltags werden. Indem es Teil der Gesellschaft wurde, kann es sich gewisser rechtlicher Reglementierungen kaum noch entziehen. Das im Netz entwickelte normative Gefüge stimmt dabei in Teilen nicht mit dem Rechtssystem Deutschlands und dem anderer Staaten überein. Erst dies zwingt die Politiker zum Handeln.
Jörg Auf dem Hövel